Corona Spezial
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[ Hier / IN AKTUELL / ALLES zu den Paketen und Hilfe-Ansprechpartner-Stellen auf den Seiten des BUNDES ! ]
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/
Standardartikel/Themen/Schlaglichter/Konjunkturpaket/
2020-07-08-ueberbrueckungshilfe.html
+++ Hier / vorangegangene / Infos und Hilfen zu CORONA +++
RLP-Wirtschaftsminister Volker Wissing kündigt
"Sofortprogramm "Zukunftsprogramm Starke Wirtschaft Rheinland-Pfalz" zur Stabilisierung der rheinland-pfälzischen Wirtschaft" an --> Und so soll es aussehen:
• Selbstständige und Unternehmen bis zu 5 Beschäftigten:
9000 Euro Zuschuss aus dem Bundesprogramm
10.000 Euro Sofortdarlehen des Landes bei Bedarf.
Insgesamt könnte die Soforthilfe 19.000 Euro. betragen.
• Unternehmen von 6 bis 10 Beschäftigten:
15.000 Euro Zuschuss aus dem Bundesprogramm
10.000 Euro Sofortdarlehen des Landes bei Bedarf.
Insgesamt könnte die Soforthilfe 25.000 Euro betragen.
• Unternehmen von 11 bis 30 Beschäftigten:
Bis zu 30.000 Euro Sofortdarlehen des Landes zuzüglich einem Zuschuss über 30 Prozent der Darlehenssumme.
Insgesamt könnte die Soforthilfe 39.000 Euro betragen.
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!!! https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Schlaglichter/Corona-Schutzschild/2020-03-13-Milliarden-Schutzschild-fuer-Deutschland.html
!!!
>>> Bitte WENDEN SIE SICH für konkrete Hilfestellungen DIREKT AN IHRE KOMMUNE, die regionalen Verwaltungsinstitutionen und/oder die politischen Vertretungen der Parteien!!!
>>> Wenn aber über die staatlichen Hilfen hinaus weitere Hilfen beansprucht werden sollen/müssen ...
... sehen Sie doch einfach HIER >>> was K+R anzubieten hat !
+++ Die Lösungshilfen der Versicherungswirtschaft +++ |
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+++ Der K+R TOP-TIPP +++
!!! WICHTIG-ZU-WISSEN !!!
In den TOP-Geschäftsversicherungspolicen der TOP-Anbieter lässt sich (und ließ sich - lässt sich aus gegebenen Grund aber vorübergehend natürlich gerade nicht! ;-) - dann zumindest für die nächste Krise - in bestimmten Gewerken und Betriebsarten - z.B. Pflegedienste, Restaurants, Hotels u.am. - der Baustein "Betriebsunterbrechung/Betriebsausfall wg. betrieblicher Einstellung aufgrund behördlicher Auflagen bzw. auf Anweisung" versichern!!!
>>> Schauen Sie hier, wie Sie Ihren Versicherungsschutz aktualisieren bzw. auf neuesten Stand bringen (lassen) können !!!
Stand 02.04.2020 [ ACHTUNG! Hier nur ausschnittsweise! ]
ALLIANZ
• Temporäre Sonderregelung zur Stundung von Kundenverträgen
ALTE LEIPZIGER
• Zahlungsschwierigkeiten durch Corona
ARAG
• Erste Hilfe bei Zahlungsschwierigkeiten
BARMENIA
• In schwierigen Zeiten über den Schatten springen
• Vertriebsinfo – Information zu Stundung
CANADA LIFE
• Planbare Einnahmen und mehr Geschäft – mit Sicherheit
CONTINENTALE
• Corona-Krise Facts
• FAQ zur Befristeten Beitragsaussetzung 24.03.2020
DIE BAYERISCHE
• Information des Vorstand
• Ausnahmeregelungen in Zeiten der Corona-Krise
GOTHAER
• beitragsfreie Ruheversicherung ohne amtliche Stilllegung
• Lebensversicherung Übersicht: Möglichkeiten bei Zahlungsschwierigkeiten
• FAQ zur betrieblichen Altersvorsorge in Zeiten der Corona-Krise
• Vertriebsinformation Krankenversicherung
HDI
• HDI Vertriebsinfo – Corona Pause
IDEAL
• IDEAL Außergewöhnliche Situation
INTERRISK
• Unsere Werte – Ihre Sicherheit auch in schwierigen Zeiten
• Mehr Flexibilität – Untersuchungsgrenzen erhöht – Wichtige Infos
LV 1871
• Sonderregelungen zur Stundung
NÜRNBERGER
• Support Zahlungsschwierigkeiten BAV
• Support Zahlungsschwierigkeiten privat
• Meldeliste Beitragsstundung bAV
• Meldeliste MA Beitragsfreistellung
R+V
• Beitragsfreie Ruheversicherung ohne amtliche Stilllegung
SIGNAL IDUNA
• Besondere Bestandserhaltungsmaßnahmen für Ihre Kunden
• Stundung im Rahmen der COVID-19 Maßnahmen
• Sondervereinbarung KV DR
• Sondervereinbarung KV SI
STUTTGARTER
• Verschiebung der Provisionsbelastung
• So können Ihre Kunden die Beitragszahlung flexibel gestalten
SWISS LIFE
• Regelungen zu Stundungen, Beitragsbefreiungen und Stornobedingungen
UNIVERSA
• Unterstützung der uniVersa in Zeiten der Corona-Krise
VOLKSWOHL BUND
• Unser Service für Sie Wir sind für Sie da
• Zahlungsschwierigkeiten? Wir lassen Sie nicht alleine!
• Vertragsanpassungen bei vorübergehenden Zahlungsschwierigkeiten – Auswirkungen für unsere Vertriebspartner
WÜRTTEMBERGISCHE
• Anlassunabhängige zinslose Stundung befristet ermöglicht
• Corona-Pandemie – Ihr Kunde hat Zahlungsschwierigkeiten? Unsere Sonderlösungen für Sie auf einen Blick
• Aktuelle Informationen zur „fiktiven Stilllegung“ von Kfz-Verträgen
• Nutzungsverzicht Gewerbliche Risiken
• Antrag auf eine zeitlich begrenzte Beitragsreduzierung meines Taxi/Mietwagen aufgrund Nutzungsänderung
WWK
• Zahlungspausen der Kunden auf Grund Kurzarbeit
• Änderungsformular
• Unbürokratische Unterstützung für unsere Vertriebspartner
... und viele andere mehr!!!
Stand 02.04.2020
Mit herzlichem DANK an dieser Stelle, an unseren jahrzehntelangenPREMIUM-Partner:
© BCA AG
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>>> SPRECHEN SIE UNS BITTE gerne jederzeit KONKRET - mit Angabe des VU, der Vers.Sparte und der Vertr.Nr. (!!!) - AN , um weitere Hilfestellungen bzw. die HELP-Links zu erhalten !!!
+++ AKTUELL! Immer mehr VU bieten für Firmenversicherungen "Beitragsfreie Vertragsruhigstellungen" an !!! +++
+++ WICHTIGE INFO an ALLE mit einer Geschäftsversicherung mit KBU u/o - besser noch - einem BSV-Paket +++
Wir haben inzwischen - mit freundlicher Unterstützung der Rechtsanwalts-Fachkanzlei MICHAELIS (Hamburg) - für alle jene, die bei uns eine "echte" GESCHÄFTSVERSICHERUNG (oft auch als Geschäftsinhaltsversicherung -GIV- benannt, meint NICHT die BHV(!) und zwar möglichst mit dem Baustein BU oder mind. KBU - also Betriebsunterbrechungsversicherung bzw. Kleiner Betriebsunterbrechungsschutz) und/oder ein BSV-Paket (Betriebsschließungsversicherung)* - gültig abgeschlossen haben,
ein MUSTER-ANTRAGsschreiben auf außerordentlichen Versicherungsschutz aufgrund der allgemeinen Geschäftsschließungssituation in der BRD für Sie bereit gestellt!
--> Bitte senden Sie uns diesen ausgefüllt und unterschrieben zu, falls Sie sich die Zeit nehmen möchten, bei ggfs. andauernden Anordnungen der Bundesregierung, in einen solchen Prozess mit (und ggfs. auch gegen) Ihr Versicherungsunternehmen einzusteigen.
>>> Wir empfehlen dringend in jedem Fall ein vorheriges Analyse-Gespräch dazu mit uns zu führen!!!
*Kurze wichtige weitere Erläuterung dazu: BSVen (also "Betriebsschließungsversicherungen") werden von den meisten Gesellschaften nur für die Branchen: Medizin-Berufe/Labore, Gastronomie und Hotel-Gewerbe angeboten => Diejenigen, die ein solches Paket explizit - vor der Krise(!) - für sich abgeschlossen hatten, haben natürlich wirklich gute Chancen darauf im zuvor und folgend genannten Kontext erfolgreich - über den faktisch bestehenden Schutz hinaus - eine Versicherungsleistung (und sei es nur kulanzweise) zu erhalten, so die Meinung einiger Fach-Juristen!!!
Eine interessante ggfs. weiterführende Darstellung zum Thema haben wir übrigens dieser Tage auch hier gefunden:
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26.03.2020 Florian Burghardt / procontra-online.de
"Betriebsschließungen: Corona wird zum Stresstest für die Versicherungsbranche"
[...] Viele Versicherer lehnen aktuell die Deckung für BSV-Schäden (Betriebsschließungsverfahrensschäden) aufgrund des Coronavirus. Der Fachanwalt für Versicherungsrecht bei der Kanzlei Wirth Rechtsanwälte, Tobis Strübing, erläutert den Hintergrund: „Es gibt Versicherungsbedingungen, die nur pauschal auf das Infektionsschutzgesetz verweisen und Versicherungsschutz bieten, wenn eine in diesem Gesetz genannte meldepflichtige Krankheit zu einer Schließung führt. Dann dürfte dem Grunde nach Versicherungsschutz bestehen.“
Einige Versicherer [...] gehen anders vor. Sie verweisen zwar auf das Infektionsschutzgesetz (IfSG), listen darauf aufbauend aber zusätzlich in ihren Bedingungen bestimmte Krankheiten auf, die versichert sein sollen. Da das Coronavirus beziehungsweise Covid-19 noch nicht lange bekannt ist, taucht es in diesen Auflistungen regelmäßig nicht auf, weshalb sich die Versicherer nicht in der Leistungspflicht zu sehen hätten.
Die in jedem Fall entscheidende Frage wird sein:
#Allgemeine Anordnung oder #Einzelverfügung??
Eigentlich dürfte dieses Argument nicht gelten. Denn als schnelle Reaktion auf das im Dezember 2019 in China erstmals aufgetretene Virus war hierzulande im Januar eine staatliche Verordnung erlassen worden, die zum 1. Februar in Kraft getreten ist. Diese hat eine Ausdehnung der meldepflichtigen Krankheiten nach § 6 IfSG auf das Coronavirus festgelegt. In den meisten Fällen dürften die Versuche der Versicherer, die Leistung abzulehnen, einer rechtlichen Prüfung nicht standhalten, glauben einige Juristen [...].
Eine weitere brennende Frage ist derzeit, ob die BSV-Policen auch bei der jetzigen allgemeinen Anordnung greifen oder ob für die Leistungspflicht der Versicherer eine konkret gegen den individuellen Betrieb gerichtete Einzelverfügung notwendig ist. Laut Strübing sei dies zwar gegenwärtig in vielen Fällen streitig.
Bei der Kanzlei Wirth geht man jedoch davon aus, dass die allgemeinen Anordnungen ausreichen, weil die meisten Bedingungen dies nicht exakt geregelt hätten. Unterstützung erhalten Makler und ihre BSV-Kunden auch von der Hamburger Kanzlei Michaelis Rechtsanwälte. Auf deren Internetseite findet sich eine Reihe von Antworten auf die häufigsten Fragen zur aktuellen Situation in der BSV. [...]
+++ Abschließend möchten wir Ihnen hier gerne die besten Ratschläge zur AKTUELLEN Situation (CORONA) durch unseren empfohlenen Partner >>> WIRTH - Rechtsanwälte (Berlin), an die Hand geben! |
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Auf deren Homepage
https://www.wirth-rae.de/
finden Sie [bitte einfach etwas runter-scrollen!] unter
"Aktuell"
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# Eine Musterschadenmeldung inklusive Checkliste [zum DOWNLOAD]
# Corona: Leitfaden für Arbeitgeber [zum DOWNLOAD]
sowie ein
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