Vorsorgevollmachten
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>>> Patientenverfügung
>>> Vorsorgevollmacht
>>> Sorgerechtsverfügung
>>> Testament
***in Zusammenarbeit mit der NINEBARC GmbH/ Berlin und der Bundesnotarkammer***! ...
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+++ Vorsorgevollmacht - Patientenverfügung - Sorgerechtsverfügung ... WAS ist WAS ??? +++
>>> Vorsorgevollmacht ! ?
Sie sind durch Krankheit oder Unfall nicht mehr ansprechbar/Herr Ihrer Sinne/im Koma (o.ä.) , wollen aber sicher sein, dass alles in Ihrem Sinne geregelt ist und ablaufen kann ... "Klar, das habe ich doch meinem Partner genau gesagt!" Ist hier die Standard-Anwort! --> Weit gefehlt: OHNE entsprechende SCHRIFTLICH HINTERLEGTE Regelungen (am besten handschriftlich mit Unterschrift!) und juristisch formulierte Verfügungen ist das NICHTS WERT! ... Im Gegenteil; nun wird ein Gericht einen Vormund bestellen, der dann gegen satte Rechnungsstellung an Ihre lieben Hinterbliebenen diese Dinge für Sie regeln wird - regeln MUSS! ... [Bitte RECHTZEITIG VORSORGEN!]
>>> Patientenverfügung ! ?
In schweren und schwersten Stunden schwerer Krankheit/Bewußtseinsverlust (etc.) stehen häufig die Lieben und Liebsten der Erkrankten/Verunfallten an dessen - vllt. irgendwann auch einmal an Ihrem - Bett ... völlig überfordert - selbst nicht (recht) wissend "Was weiter?"- müssen die sich nun genau diesen Fragen, die die behandelnden Ärzte früher oder später aufwerfen werden, stellen ... [Bitte RECHTZEITIG VORSORGEN!]
>>> Sorgerechtsverfügung ! ?
Haben Sie sich eigentlich einmal gefragt, was mit Ihren Kindern geschieht (soweit noch nicht volljährig bzw. selbst "entscheidungsbefugt") WENN IHNEN ETWAS PASSIERTE -???- Die meistgegebene Antwort ist: "Ja, klar, die kommen zu meinen Eltern/zu meinem Bruder,Schwester, Onkel, Tante (o.ä.)!" --> Leider FALSCH! ... Wenn Sie z.B. alleinerziehend sind o. ein nicht verheiratetes Paar oder beide Elternteile (z.B.) bei einem Unfall versterben, DANN bestimmt das Jugendamt !!! ... [Bitte RECHTZEITIG VORSORGEN!]
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[ HINWEIS! -- Die Erstellung und Prüfung dieser rechtssicheren, anwaltlich gegengeprüften Dokumente ist natürlich kostenpflichtig und wird aktuell ausschliesslich (so wie im Bild oben angeboten) nur über das spezielle Angebot der NINEBARC GmbH/Berlin bzw. wahlweise direkt über die Anwaltskanzlei Arnold (Dresden), dargestellt und abgewickelt!
>>>[ WICHTIG! ] -- Die PREISE wie im oben stehenden Bild dargestellt GELTEN NUR bei Abwicklung über uns bzw. eines unserer Partner-Unternehmen und sind (dort abgebildet - Stand: 9.2017 - ohne Gewähr für zwischenzeitlich durch den Anbieter vorgenommene Anpassungen! ) i.d.S. meinend eine sogn. "ErstsichtungsPrüfung inkl. weiterer Empfehlungen zur rechtssicheren Erstellung".
+++ Wir empfehlen daher in jedem Fall vor Auftragsstart KONTAKT MIT UNS aufzunehmen! +++
+++ Unser *K+R-TOP-Spezial-Angebot* +++
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FÜR JEDEN KUNDEN, der eine STERBEGELD- oder PFLEGEZUSATZ-ABSICHERUNG über unser Haus abschließt oder abgeschlossen hat, übernehmen wir die Kosten* für die anwaltliche ErstsichtungsPrüfung in einer von Ihnen gewählten Vertragsart => inkl. unmittelbarer Hilfetools und unmittelbarer relevanter, wichtiger rechtlicher Hinweise zu dieser (Vertragsart) im o.g. Rahmen;
also: [Schritt 1] Ihrer ONLINE-Erstellung bzw. Ihrer ONLINE-Vorplanung.
Danach erhalten Sie [Schritt 2] nach Ihrer Übermittlung konkrete weitere Hinweise und Empfehlungen zur rechtssicheren Erstellung eines solchen gewünschten Dokuments durch den/einen Fachanwalt persönlich (in Schriftform oder in einem kurzen Erläuterungstelefonat)!!!
*Abwicklungsbeschreibung:
Unsere Ausgleichsgutschrift erfolgt jedoch immer erst nach Policierung des Vertrages und nach Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist! Gezahlt werden (jedoch) max. die von uns EXKLUSIV FÜR SIE mit der Fachanwaltskanzlei ausgehandelten Euro 55,-Euro für eine(!) Vertragsart! In diesem Sinne ist auch ausschließlich nur die Abwicklung über die von uns empfohlene Fachanwaltskanzlei ARNOLD / Dresden möglich! Wird der unserem Angebot zugrunde liegende Vertrag (also PFLEGE- oder STERBEGELD-Vertrag) nicht abschlusskonform (in diesem Sinne) bedient, verfällt der Anspruch auf unsere Übernahme-Leistung! [** ]
[** ] Die von uns dann an Sie geleistete Kostenübernahme kann jedoch bei Storno des Vertrages innerhalb von 3 (vollen Vertrags-)Jahren vollständig von uns wieder von Ihnen rückgefordert werden, da auch uns selbst in dieser Zeit (bei Vertragsstornierung) eine Rückzahlung des größten Teils der Provision trifft!
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