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Das Versicherungsfachmagazin DER VERSICHERUNGSBOTE teilte zuletzt mit, dass einige Versicherungsunternehmen von Verbraucherschutzverbänden [ im Artikel beschrieben anhand des Falles, der von der PROVINZIAL vermittelten Versicherers Union Reiseversicherung (URV) - einer Tochter der Versicherungskammer Bayern ] abgemahnt worden seien.
Grund waren (war eine) Klausel(n), wonach „Schäden durch Pandemien“ ausgeschlossen wurden.
Neben dem benannten Unternehmen haben jedoch auch viele andere Versicherer ähnliche Klauseln in ihren Bedingungen ergänzt.
Oft wird seitens der Versicherer argumentiert: Ein positiver Coronatest sei keine schwere Erkrankung und damit nicht in jedem Fall ein Rücktrittsgrund; auch eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes greife in vielen Tarifen nicht.

>>> Unser TIPP: Ihren Tarif MIT FACHKUNDIGER HILFE buchen... mit Einschluss Schutz für solche Fälle! AUSSERDEM: Neben dem Baustein Reiserücktritt auch der Reiseabbruch versichern !!!

+++ Hier die wichtigsten Gründe für eine Auslandsreise-KV +++

[ Folgende Listung erfolgte mit freundlicher Unterstützung und Empfehlung der IKK Classic und SIGNAL IDUNA ! ]

Weder in Amerika noch in Asien oder Afrika gelten die Abwicklungsstandards der EHIC (European Health Insurance Card) oder der Auslandskrankenschein. Im Krankheitsfall müsste Ihr Kunde die gesamten Behandlungskosten selbst tragen. Deshalb ist eine Absicherung des Krankheitsrisikos nur über eine private Auslandsreisekrankenversicherung möglich.
Aber auch in Europa kann es vorkommen, dass angefallene Kosten nicht über die Gesundheitskarte oder den Auslandskrankenschein abgesichert sind. Hierzu zählen ein Krankenrücktransport nach Deutschland, landesübliche Zuzahlungen oder Behandlungen durch private Leistungserbringer.

- Hoher Eigenanteil im Ausland
Es kann auch vorkommen, dass der ausländische Rechnungsbetrag eines Krankenhauses oder Arztes die Kosten übersteigt, die diese Behandlung in Deutschland gekostet hätte. Der dadurch entstehende Restbetrag ist dann vom Kunden selbst zu tragen.

- Privatrechnungen (mit GKV-Standard) nicht versichert
Häufig stellen Ärzte und Krankenhäuser im Ausland Privatrechnungen aus, die sofort bezahlt werden müssen. Diese können nur über eine private Auslandsreisekrankenversicherung erstattet werden. Gerade der Aufenthalt in einem Krankenhaus im Urlaubsort kann sehr teuer werden und mehr als nur die Reisekasse sprengen.

- Rücktransporte sehr teuer
Richtig ins Geld geht ein medizinisch notwendiger Rücktransport nach Deutschland, etwa nach einer Operation. Nur eine zusätzliche Auslandsreisekrankenversicherung erstattet die Kosten dafür. ABER ACHTUNG! ... Nicht in jeder Auslandsreisekrankenversicherung ist der Rücktransport abgesichert. Wie wichtig eine solche Absicherung ist, zeigt folgendes Beispiel auf:
" ... Uwe L. erleidet auf einer karibischen Insel einen Herzinfarkt. Die Erstbehandlung erfolgt auf einer benachbarten Insel. Da das staatliche Krankenhaus zur notwendigen Bypass-OP nicht in der Lage ist, wird für Uwe ein Rücktransport in einem Ambulanz-Jet nach Deutschland organisiert. ... "
[ Die zughörige Leistungsabrechnung dazu sähe so aus:
1. Krankentransport zur Nachbarinsel (mit Flugplatz): 1.032,- Euro
2. Behandlungskosten vor Ort: 645,- Euro
3. Ambulanz-Jet zurück nach Deutschland: 22.527,- Euro ]
Ohne Auslandsreisekrankenversicherung also hätte Uwe L. 22.527,0- Euro aus eigener Tasche zahlen müssen. [Quelle: Vorfall @IKK Direkt mit Signal Iduna]

>>> Sie sehen, eine Auslandsreisekrankenversicherung gehört zu jeder Reise unbedingt dazu.

+++ Außerdem: Mal ehrlich: Im Vergleich zu den immensen, möglichen Kosten sind die Beiträge doch sehr günstig! ;-)

Unser TIPP! Gute (Jahres-)Policen gelten übrigens für beliebig viele Urlaube -- bis zu einer Dauer von 60 Tagen und z.T sogar noch deutlich mehr Tagen (je nach Versicherer); außerdem auch ggfs. für Dienstreisen bis zu 10 Tagen und mehr (je nach Versicherer)!!

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